10.04.2025
Am Mittwoch, 09.04.2025, wurde der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgestellt.
Darin enthalten ist auf Seite 85 auch ein einziger Satz zum Waffenrecht. Dieser lautet:
Außerdem ist es ohne eine Veränderung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in unseren Augen gar nicht möglich, unwirksame Maßnahmen im Waffenrecht eindeutig zu identifizieren. Bis dann eindeutige Zahlen vorliegen, würden jedoch einige Jahre ins Land gehen.
Ebenso wird lediglich von einer Fortentwicklung des Waffenrechts gesprochen, was keine vollständige Neufassung bedeuten muss, sondern auch ein Herumdoktern am vorliegenden Gesetz sein könnte. Dass diese Weiterentwicklung praxisorientiert und anwenderfreundlich sein soll, das Verfahren effektiver und digitaler erfolgen sollen und dass sich die Dauer reduzieren soll, begrüßen wir jedoch ausdrücklich.
Dass Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen und Extremisten keine Waffen besitzen sollen, unterstützen wir ebenfalls. Wie jedoch der Ausschluss bei psychischen Erkrankungen aussehen soll, werden wir im Gesetzgebungsprozess genau begleiten, denn in unseren Augen muss die Art der psychischen Erkrankung hinsichtlich Eigen- oder Fremdgefährdung genau definiert werden. Denn es darf nicht passieren, dass Menschen, die Hilfe brauchen, diese nicht in Anspruch nehmen aus Angst, die waffenrechtliche Erlaubnis zu verlieren. Ein psychologisches Gutachten für alle Erstantragsteller, wie bereits gefordert, halten wir nicht für zielführend und auch nicht für verhältnismäßig.
Der VDB wird den weiteren Prozess begleiten und aktiv das Gespräch suchen, um eine wirklich anwenderfreundliche Weiterentwicklung zu erreichen und reine Symbolpolitik zu verhindern, die zu keinem Sicherheitsgewinn führt.
Licht und Schatten auch bei der Wirtschaftspolitik
Wo Licht ist, fällt auch Schatten, das gilt auch für die wirtschaftlichen Entwicklungen. Während die Abschaffung der Bonpflicht und die Abschaffung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durchaus positiv zu sehen sind, blicken wir eher mit Sorge auf die Einigung zum Mindestlohn, der in wirtschaftlich schweren Zeiten eher ein Hindernis als eine Hilfe sein kann. Positiv ist dagegen die Einigung, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen sowie Mehrarbeit über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus steuerfrei zu stellen, um Überstunden rentabler zu machen. Dies gilt auch für die Steuerbefreiung von Gehälter bis zu 2.000 Euro, wenn nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weitergearbeitet wird.
Hier können Sie die ausführliche Pressemeldung des Handelsverbandes nachlesen.
Auch das Versprechen, Betriebsübergaben und Existenzgründungen im Handwerk zu unterstützen, ist zu begrüßen, es fehlen allerdings konkrete Umsetzungsideen.
Zur Unterstützung des Einzelhandels wurde eine stärkere Kontrolle von Billiganbietern – vor allem im Onlinehandel – vereinbart. Das ist zwar einerseits zu begrüßen, andererseits ist jedoch zu befürchten, dass hier neue bürokratische Herausforderungen, ähnlich der Produktsicherheitsverordnung, auf alle Unternehmen zukommen. Bei Nicht-Umsetzung wird bereits im Koalitionsvertrag eine Sperrung von Accounts angekündigt. Hier müssen die Maßnahmen wirklich zielgerichtet erfolgen, um nicht zahlreiche EU-Händler stärker zu treffen als wirtschaftsstarke Billiganbieter aus dem fernen Ausland.
Koalitionsvertrag sieht „Weiterentwicklung des Waffenrechts“ bis 2026 vor
Ziel der Entwicklung: Praxisorientierung, Anwenderfreundlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Darin enthalten ist auf Seite 85 auch ein einziger Satz zum Waffenrecht. Dieser lautet:
„Wir bekämpfen illegalen Waffenbesitz und evaluieren unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten das Waffenrecht umfassend und entwickeln es bis 2026 fort, unter den Maßgaben, es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren, die Verfahren effektiver und digitaler zu machen und die Dauer wesentlich zu reduzieren und noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen.“
Außerdem ist es ohne eine Veränderung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in unseren Augen gar nicht möglich, unwirksame Maßnahmen im Waffenrecht eindeutig zu identifizieren. Bis dann eindeutige Zahlen vorliegen, würden jedoch einige Jahre ins Land gehen.
Ebenso wird lediglich von einer Fortentwicklung des Waffenrechts gesprochen, was keine vollständige Neufassung bedeuten muss, sondern auch ein Herumdoktern am vorliegenden Gesetz sein könnte. Dass diese Weiterentwicklung praxisorientiert und anwenderfreundlich sein soll, das Verfahren effektiver und digitaler erfolgen sollen und dass sich die Dauer reduzieren soll, begrüßen wir jedoch ausdrücklich.
Dass Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen und Extremisten keine Waffen besitzen sollen, unterstützen wir ebenfalls. Wie jedoch der Ausschluss bei psychischen Erkrankungen aussehen soll, werden wir im Gesetzgebungsprozess genau begleiten, denn in unseren Augen muss die Art der psychischen Erkrankung hinsichtlich Eigen- oder Fremdgefährdung genau definiert werden. Denn es darf nicht passieren, dass Menschen, die Hilfe brauchen, diese nicht in Anspruch nehmen aus Angst, die waffenrechtliche Erlaubnis zu verlieren. Ein psychologisches Gutachten für alle Erstantragsteller, wie bereits gefordert, halten wir nicht für zielführend und auch nicht für verhältnismäßig.
Der VDB wird den weiteren Prozess begleiten und aktiv das Gespräch suchen, um eine wirklich anwenderfreundliche Weiterentwicklung zu erreichen und reine Symbolpolitik zu verhindern, die zu keinem Sicherheitsgewinn führt.
Licht und Schatten auch bei der Wirtschaftspolitik
Wo Licht ist, fällt auch Schatten, das gilt auch für die wirtschaftlichen Entwicklungen. Während die Abschaffung der Bonpflicht und die Abschaffung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durchaus positiv zu sehen sind, blicken wir eher mit Sorge auf die Einigung zum Mindestlohn, der in wirtschaftlich schweren Zeiten eher ein Hindernis als eine Hilfe sein kann. Positiv ist dagegen die Einigung, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen sowie Mehrarbeit über die wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus steuerfrei zu stellen, um Überstunden rentabler zu machen. Dies gilt auch für die Steuerbefreiung von Gehälter bis zu 2.000 Euro, wenn nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weitergearbeitet wird.
Hier können Sie die ausführliche Pressemeldung des Handelsverbandes nachlesen.
Auch das Versprechen, Betriebsübergaben und Existenzgründungen im Handwerk zu unterstützen, ist zu begrüßen, es fehlen allerdings konkrete Umsetzungsideen.
Zur Unterstützung des Einzelhandels wurde eine stärkere Kontrolle von Billiganbietern – vor allem im Onlinehandel – vereinbart. Das ist zwar einerseits zu begrüßen, andererseits ist jedoch zu befürchten, dass hier neue bürokratische Herausforderungen, ähnlich der Produktsicherheitsverordnung, auf alle Unternehmen zukommen. Bei Nicht-Umsetzung wird bereits im Koalitionsvertrag eine Sperrung von Accounts angekündigt. Hier müssen die Maßnahmen wirklich zielgerichtet erfolgen, um nicht zahlreiche EU-Händler stärker zu treffen als wirtschaftsstarke Billiganbieter aus dem fernen Ausland.