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20.11.2024

Eine Neufassung des Waffengesetzes ist notwendig

VDB-Forderungen zur Bundestagswahl 2025


Für die anstehende vorgezogene Bundestagswahl 2025 formuliert die Waffenbranche, insbesondere der Handel, klare Forderungen an die Politik, um eine rechtssichere und praxisorientierte Weiterentwicklung des Waffenrechts zu gewährleisten. Unsere Erwartungen an die kommende Regierung umfassen die folgenden Kernpunkte:


Evaluierung des Waffengesetzes (WaffG)

Bereits die letzte Regierungskoalition hatte im Koalitionsvertrag eine Evaluierung des Waffengesetzes vereinbart. Diese wurde jedoch nicht vollständig umgesetzt. 
Nach den mehrmaligen und teilweise umfassenden Änderungen des Waffengesetzes seit dem Jahr 2003 ist es unerlässlich, die Auswirkungen dieser Novellen objektiv und vollständig auf ihre Wirksamkeit zu analysieren und zu bewerten. Die Praxis zeigt, dass viele Anpassungen zu einer erheblichen Belastung der Behörden, des Handwerks, des Fachhandels sowie aller legalen Waffenbesitzer geführt haben, ohne eine spürbare Verbesserung der Sicherheit zu gewährleisten. Eine evidenzbasierte Evaluierung sollte daher zu den ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung gehören, um die Effizienz und Verhältnismäßigkeit bestehender Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zu einer Anpassung gehört für uns auch, Regelungen zurückzunehmen, die keinen Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung leisten. 
 

Neufassung des Waffengesetzes (WaffG)  

Eine umfassende Neufassung des Waffengesetzes ist notwendig, um das Regelwerk klarer und verständlicher zu gestalten – so sieht es nicht nur der VDB, sondern auch der Bundesrat. Die aktuelle Rechtslage ist durch zahlreiche Einzeländerungen und oft unklare Definitionen zu einem intransparenten und schwer verständlichen Gesetzeswerk geworden. Ziel der Neufassung sollte es sein, den Umgang mit Waffen für alle Beteiligten – Behörden, Handwerk, Handel, Sammler und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse – eindeutig und handhabbar zu gestalten, ohne das Sicherheitsniveau zu beeinträchtigen.
Der VDB steht für entsprechende Gespräche jederzeit bereit und wird sich mit seiner Expertise in eine Neufassung einbringen, um ein praxistaugliches, freiheitliches, verständliches und vollziehbares Waffenrecht zu erreichen. 
 

Schnelle Neufassung der Waffenverwaltungsvorschrift (WaffVwV)  

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) liegt mit Stand 2012 vor. Seitdem ist das Waffengesetz mehrmals novelliert worden, zuletzt mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen im Oktober 2024. Die Waffenverwaltungsvorschrift ist damit für Behörden kaum mehr als Entscheidungsgrundlage anzuwenden! Eine zügige Überarbeitung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen klar und einheitlich umgesetzt werden können. Verzögerungen bei der Anpassung der WaffVwV führen weiterhin zu Rechtsunsicherheiten, die alle legalen Waffenbesitzer und vor allem die Waffenbehörden belasten und das Vertrauen in die Verwaltung untergraben. Wir fordern die neue Regierung auf, diesen Prozess, den die Innenministerkonferenz bereits im Juni 2023 gefordert hat, zur Priorität zu machen.


Bürokratieabbau  

Der Waffenfachhandel, die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, aber auch die Waffenbehörden leiden unter einer zunehmenden Bürokratisierung mit einer einhergehenden Überforderung. Anstatt den Verwaltungsaufwand weiter zu steigern, muss die neue Regierung Maßnahmen ergreifen, um die Bürokratie auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere unnötige Meldepflichten und Mehrfachprüfungen, die keinen Mehrwert für die Sicherheit bringen, aber erhebliche Ressourcen binden.
 

Digitalisierung

Die Digitalisierung waffenrechtlicher Abläufe, aber auch der Verwaltung generell ist eine Grundvoraussetzung, um die Effizienz zu steigern und die Belastungen u. a. für Handwerk und Handel zu reduzieren. Eine digitalisierte Verwaltung ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Anträgen, Personenüberprüfungen und Anfragen und sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit in allen administrativen Prozessen. Für die Waffenbranche und den Handel ist es unerlässlich, dass digitale Lösungen umfassend eingeführt und zügig umgesetzt werden. Daher sollten die Möglichkeiten einer digitalen Waffenbesitzkarte umfassend geprüft werden. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit eine Dialogfähigkeit des Nationalen Waffenregisters, die auch den gewerblichen Erlaubnisinhabern gewisse Abfragen (z.B. nach Waffenbesitzverboten) ermöglichen, einen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten könnte.  
 

Entlastung des Handwerks und des Fachhandels

Das Handwerk und der Handel sehen sich durch stetig steigende gesetzliche Anforderungen und Verwaltungsauflagen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet – dies betrifft nicht nur gesetzliche Regelungen im Bereich des Waffenrechts, sondern darüber hinaus auch weitere gesetzliche Regelungen, darunter Verpackungsgesetz, Elektrogesetz, Produktsicherheitsverordnung, Gefahrgutregelungen, Preisangabenverordnung, Datenschutz-Grundverordnung, Arbeitszeitgesetz, Batteriegesetz oder Kassensicherungsverordnung. Um dem entgegenzuwirken, ist eine praxisorientierte Entlastung des Einzelhandels dringend erforderlich. Die Politik sollte Lösungen entwickeln, die es Unternehmen ermöglichen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne durch unverhältnismäßige Anforderungen überlastet zu werden.

Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit der neuen Bundesregierung und eine konstruktive Diskussion, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.