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29.11.2024

Alle Jahre wieder … keine pauschalen Verbote von Silvesterfeuerwerk

Bundesrat diskutiert über Feuerwerk

Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag für ein Silvesterfeuerwerk und gegen weitere Verschärfungen ausgesprochen.

Die über den Bundesrat eingebrachten Vorschläge und Maßnahmen in Zusammenhang mit dem privaten Silvesterfeuerwerk, wie die Einschränkung im Bereich von Tierheimen oder Zoos (Antrag des Landes Rheinland-Pfalz (Drucksache 493/2/24) sowie die Ausweitung der Befugnisse der Kommunen in Bezug auf Einschränkungen „„insbesondere aus Gründen des Tier-, Natur oder Umweltschutzes, Brandschutzes, Lärmschutzes, Gesundheitsschutzes oder zur Verhinderung sonstiger Störungen der öffentlichen Ordnung“ (Empfehlung der federführenden Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und des Rechtsausschuss (R) (Drucksache 493/1/24) und Pressemeldung der Hansestadt Bremen) wurden von den Mitgliedern des Bundesrates abgelehnt.

Auch der Forderung des Aktionsbündnisses für ein böllerfreies und friedliches Silvester wurde eine Absage erteilt. Das Bundesinnenministerium lehnte ein bundesweites Totalverbot privaten Silvesterfeuerwerks gegenüber dem WDR mit der Begründung ab, dass die „nicht verhältnismäßig" wäre. Das geltende Recht biete schon umfassende Möglichkeiten, um das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände zu begrenzen, teilte ein Sprecher gegenüber dem WDR mit.

„Sowohl im Bereich des Waffenrechts als auch bei Regelungen zu Silvesterfeuerwerk muss der Gesetzgeber sorgfältig zwischen Sicherheitsinteressen und der Freiheit der Bürger abwägen. Pauschale Verbote greifen zu kurz und schaffen weder mehr Sicherheit noch Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir begrüßen daher die Absage gegen ein Verbot von Silvesterfeuerwerk!“, so VDB-Präsident Michael Blendinger. „Wo Feuerwerk dagegen missbräuchlich eingesetzt wird, beispielsweise gegen Einsatzkräfte, muss dies konsequent geahndet werden. Hier gibt es bereits jetzt ausreichende Möglichkeiten, nur müssen diese von Strafverfolgungsbehörden und der Justiz auch konsequent angewendet werden. Es darf jedoch nicht sein, dass Verstöße gegen bestehende gesetzliche Regelungen einiger weniger zulasten der Allgemeinbevölkerung gehen, die einfach nur Spaß und Freude am Feuerwerk haben möchten.“