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31.01.2025

Aktuelle Anträge und Gesetzentwürfe zum Waffenrecht 

Waffenrechtlich relevante Abstimmungen im Bundestag

Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen brachten in der Sitzung am 30.01.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse (Drucksache 20/14704) in den Bundestag ein. Der Entwurf enthält den Passus zur Kontrollbefugnis der Bundespolizei auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, der aus dem aus dem im Bundesrat gescheiterten „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung” bekannt ist. Dieser Gesetzentwurf wurde ohne Beratung an den Innenausschuss und den Ausschuss für Digitales überwiesen und wird in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach nicht mehr beraten werden. 

In derselben Bundestagssitzung wurde über einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion abgestimmt (Drucksache 20/14699), der u. a. eine Strafverschärfung bei gefährlichen Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers fordert und folgenden Passus enthält: „Ein effektives Waffenrecht: statt weiterer Belastungen für Legalwaffenbesitzer und andere rechtschaffene Bürger sowie überbordender Bürokratie für unsere Behörden brauchen wir endlich ein Waffenrecht, das seinen Zweck erfüllt und kohärent und stringent Kriminelle ins Visier nimmt.“ Der Antrag wurde mit 509 Nein-Stimmen bei 190 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt.

Die AfD-Fraktion hatte bereits am 25.11.2024 einen Antrag (Drucksache 20/13908) im Deutschen Bundestag eingereicht, der sich gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts ausspricht. Gefordert werden u. a. eine ergebnisoffene Evaluation der bisherigen waffenrechtlichen Vorschriften, eine verbesserte statistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie eine intensivere Forschung zur Verbreitung illegaler Waffen. Der Bundestag hat den Antrag am 19.12.2024 ohne Beratung federführend in den Ausschuss für Inneres und Heimat und zudem in den Rechtsausschuss und in den Verteidigungsausschuss überwiesen. Da bisher keine Aufnahme auf die Tagesordnung im Innenausschuss erfolgt ist und mit dem heutigen Freitag die letzte Sitzungswoche des 20. Bundestages abgelaufen ist, ist nicht zu erwarten, dass der Antrag in dieser Legislaturperiode noch beraten wird.