31.01.2025
Bericht zur Sondersitzung der IMK
Innenminister des Bundes und der Länder tagten anlässlich der Messerattacke in Aschaffenburg
Nach dem schrecklichen Anschlag von Aschaffenburg, bei dem ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann, der zur Hilfe herbei eilte, durch ein Küchenmesser zu Tode kamen, trafen sich die Innenminister der Länder und des Bundes am 27.01.2025 zu einer Sondersitzung.
Die IMK betonte erneut, dass die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus besser und zielgerichteter aufgestellt sein müssen.
Der Fokus der Forderungen lag insbesondere auf der Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen zum biometrischen Abgleich rechtmäßig erlangter Daten mit frei zugänglichen Bild- und Audiodaten im Internet, der einzelfallbezogenen verfahrensübergreifenden automatisierten Recherche und Analyse von Daten sowie der Schaffung verfassungs- und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit.
Dennoch wurde mit Verweis auf die im Dezember beschlossenen Punkte ebenfalls erneut festgestellt, dass die kürzlich beschlossene Verschärfung des Waffenrechts zusätzliche Möglichkeiten einräumt, Waffen- bzw. Messerverbote zu erlassen und auszuweiten. Der Bund wurde abermals gebeten zu prüfen, ob im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz für geeignete Delikte ein Verbot des Führens von Waffen und Messern als Maßregel der Sicherung und Besserung eingeführt werden kann.
Ebenso war die IMK sich einig, dass es eines gezielten und ganzheitlichen Ansatzes bedarf und eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und ggf. Ausländerbehörden sichergestellt sein muss.
Im Hinblick auf den Anschlag in Aschaffenburg erscheint es uns fraglich, wieso hier die Waffenbehörde genannt wird, die Ausländerbehörde jedoch durch das “ggf.” nur eingeschränkt einbezogen wird. Natürlich unterstützt der VDB eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden zur Vermeidung von Straftaten. Doch im Fall von Aschaffenburg wäre die Waffenbehörde überhaupt nicht involviert worden, da der Täter über keine waffenrechtliche Erlaubnis verfügte und seine Tat zudem mit einem Küchenmesser beging. Ein Einbezug der Waffenbehörde wäre hier nur dann sinnvoll, wenn diese ein personenbezogenes Waffentrageverbot entsprechend des Dortmunder Modells aussprechen könnte. Dies wurde jedoch mit dem Sicherheitspaket entgegen der Empfehlung von Experten und Verbänden nicht umgesetzt, stattdessen wurden weitere Erleichterungen für räumliche Waffenverbotszonen geschaffen, die eine solche Tat nicht verhindern können.
Die Tat von Aschaffenburg sollte daher keine Grundlage dafür sein, erneut über Verschärfungen des Waffengesetzes zu diskutieren.
Die IMK betonte erneut, dass die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus besser und zielgerichteter aufgestellt sein müssen.
Der Fokus der Forderungen lag insbesondere auf der Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen zum biometrischen Abgleich rechtmäßig erlangter Daten mit frei zugänglichen Bild- und Audiodaten im Internet, der einzelfallbezogenen verfahrensübergreifenden automatisierten Recherche und Analyse von Daten sowie der Schaffung verfassungs- und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit.
Dennoch wurde mit Verweis auf die im Dezember beschlossenen Punkte ebenfalls erneut festgestellt, dass die kürzlich beschlossene Verschärfung des Waffenrechts zusätzliche Möglichkeiten einräumt, Waffen- bzw. Messerverbote zu erlassen und auszuweiten. Der Bund wurde abermals gebeten zu prüfen, ob im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz für geeignete Delikte ein Verbot des Führens von Waffen und Messern als Maßregel der Sicherung und Besserung eingeführt werden kann.
Ebenso war die IMK sich einig, dass es eines gezielten und ganzheitlichen Ansatzes bedarf und eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und ggf. Ausländerbehörden sichergestellt sein muss.
Im Hinblick auf den Anschlag in Aschaffenburg erscheint es uns fraglich, wieso hier die Waffenbehörde genannt wird, die Ausländerbehörde jedoch durch das “ggf.” nur eingeschränkt einbezogen wird. Natürlich unterstützt der VDB eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden zur Vermeidung von Straftaten. Doch im Fall von Aschaffenburg wäre die Waffenbehörde überhaupt nicht involviert worden, da der Täter über keine waffenrechtliche Erlaubnis verfügte und seine Tat zudem mit einem Küchenmesser beging. Ein Einbezug der Waffenbehörde wäre hier nur dann sinnvoll, wenn diese ein personenbezogenes Waffentrageverbot entsprechend des Dortmunder Modells aussprechen könnte. Dies wurde jedoch mit dem Sicherheitspaket entgegen der Empfehlung von Experten und Verbänden nicht umgesetzt, stattdessen wurden weitere Erleichterungen für räumliche Waffenverbotszonen geschaffen, die eine solche Tat nicht verhindern können.
Die Tat von Aschaffenburg sollte daher keine Grundlage dafür sein, erneut über Verschärfungen des Waffengesetzes zu diskutieren.