22.04.2010
Mitnahme von Munition im Flugzeug
Nach Mitteilung des BMI vom 21. April 2010 wird diese Ausnahmegenehmigung, nach der im aufgegebenen Gepäck das Mitführen von Munition (Patronen fr Handfeuerwaffen) zum persönlichen Gebrauch für eine Person vorbehaltlich der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der aktuellen Fassung der Gefahrgutvorschriften für die Mitnahme von gefährlichen Gütern nach dem Luftverkehrsgesetz, erlaubt bleibt, noch vor dem 29.04.2010 erlassen werden.
Nach Mitteilung des BMI vom 21. April 2010 wird diese Ausnahmegenehmigung, nach der im aufgegebenen Gepäck das Mitführen von Munition (Patronen fr Handfeuerwaffen) zum persönlichen Gebrauch für eine Person vorbehaltlich der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der aktuellen Fassung der Gefahrgutvorschriften für die Mitnahme von gefährlichen Gütern nach dem Luftverkehrsgesetz, erlaubt bleibt, noch vor dem 29.04.2010 erlassen werden.
Somit bleibt die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Fluggepäck weiterhin in Deutschland erlaubt.
Diese vom BMI erlassene Ausnahmegenehmigung kann aber nur für Deutschland Geltung haben.
Insofern stehen wir auch auf europäischer Ebene in Kontakt mit den zuständigen nationalen Verbänden, um auch in allen übrigen Staaten der Europischen Union und insbesondere in den klassischen Jagdreise-Ländern möglichst schnell die jeweils nationale Erlaubnis für die weiterhin zulässige Mitnahme von Munition im aufgegebenen Reisegepäck zu erreichen.
Somit bleibt die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Fluggepäck weiterhin in Deutschland erlaubt.
Diese vom BMI erlassene Ausnahmegenehmigung kann aber nur für Deutschland Geltung haben.
Insofern stehen wir auch auf europäischer Ebene in Kontakt mit den zuständigen nationalen Verbänden, um auch in allen übrigen Staaten der Europischen Union und insbesondere in den klassischen Jagdreise-Ländern möglichst schnell die jeweils nationale Erlaubnis für die weiterhin zulässige Mitnahme von Munition im aufgegebenen Reisegepäck zu erreichen.