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24.09.2012

Interview zum Waffenrecht: Immer weiter an der Schraube drehen?

Ein aktuelles Interview mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Andreas Fischer aus dem Landkreis Kelheim zur Problematik der Waffengesetzgebung in Deutschland sowie die neuesten Informationen aus dem Landratsamt zum Nationalen Waffenregister lesen Sie hier.

Ein aktuelles Interview mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Andreas Fischer aus dem Landkreis Kelheim zur Problematik der Waffengesetzgebung in Deutschland sowie die neuesten Informationen aus dem Landratsamt zum Nationalen Waffenregister lesen Sie hier.
 

In der neuen Libertas, der Infobroschüre der FDP Abensberg, werden auch die Waffengesetze in Deutschland zum Thema gemacht. MdL Dr. Andreas Fischer schreibt in der Kolumne „Live aus München” u.a.: „Auf klarem Kurs befinden sich die Liberalen auch bei weiteren Gängelungen der legalen Waffenbesitzer: Die FDP-Fraktion setzt sich für ein ausdrückliches Verbot zur Erhebung einer kommunalen Waffensteuer ein. Bayerns rechtstreue Sportschützen, Jäger und Sammler verdienen Rechts- und Planungssicherheit. Eine Möglichkeit der Steuererhebung durch Kommunen gilt es zu verhindern.” Die Redaktion hat dem Landtagsabgeordneten einige Fragen zur Thematik gestellt.

 
Herr Fischer, ist das Thema noch auf der politischen Agenda? Gibt es Bestrebungen, dass Kommunen ähnlich der Hundesteuer eine Waffensteuer einführen können?
 
Bei uns in Bayern ist das zum Glück kein Thema, aber tatsächlich liegen in Bremen konkrete Pläne vor, dass pro Jahr und Waffenbesitz eine kommunale Steuer von 300 € erhoben werden soll. Und aus anderen Ländern kommen bereits Stimmen, die das als Vorbild ansehen.  Ich halte das zwar auch rechtlich für unzulässig, aber es ist besser, hier schon von vorneherein klar dagegen zu halten. Bagatell-steuern sollten abgeschafft und keinesfalls neu eingeführt werden, schon gar nicht aus durchschaubaren ideologischen Gründen. Auch von unserem Koalitionspartner würde ich mir hier manchmal ein klareres Wort wünschen.
 
Danke. In unserem Gespräch vor dem Interview sagten Sie, es gebe darüber hinaus Anträge von SPD und Grünen, die Waffen von Sportschützen zentral in den Schützenheimen unterzubringen. 
 
Auch diese Diskussion wird leider in der Tat geführt. Aber ich sehe da einen massiven Eingriff ins persönliche Eigentum, da es ja auch viele Sammler gibt und der noch dazu vollkommen unsinnig ist. Man würde höchstens einen Anreiz für Kriminelle schaffen, in Vereinsheime einzubrechen und sich dann gleich mit vielen Waffen auf einmal einzudecken. Da vertraue ich viel eher den privaten Waffenbesitzern, die in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit sehr sorgsam die strengen Gesetze einhalten, die wir ja bereits bei der Aufbewahrung haben. 
 
Am Ende also eine allgemeine, unnötige Kriminalisierung von Sportschützen, von Waffensammlern?
 
Ja, wohl kaum ein anderes Land hat ein so scharfes Waffengesetz wie Deutschland. Es wäre vollkommen verfehlt, weiter an dieser Schraube zu drehen. Umso mehr, weil auch das strengste Gesetz völlig an der eigentlichen Risikogruppe vorbeigeht, an den illegalen Waffenbesitzern, die fast alle Straftaten begehen. Eine Kriminalisierung der rechtstreuen Jäger, Sportschützen oder Sammler trifft da eindeutig die Falschen. Dies gilt umso mehr als gerade die Jagd eine unverzichtbare ökologische Aufgabe erfüllt und die Schützenvereine hervorragende Jugendarbeit leisten. 
 
Das Thema Waffenbesitz ist doch ein äußerst heißes Eisen; verbrennt man sich nicht unnötig die Finger? 
 
Die Menschen erwarten von Politikern zu Recht klare Standpunkte und dass man zu seinen Überzeugungen steht, auch wenn das dann nicht allen gefällt. Ich meine, die verdachtsfreien unangemeldeten Kontrollen sind schon ein erheblicher Eingriff ins Hausrecht. Bei einem, der verdächtigt wird, eine illegale Waffe zu haben, brauche ich einen richterlichen Durchsuchungsbefehl, beim legalen Waffenbesitzer kommt die Behörde einfach so vorbei. Ganz widerspruchsfrei ist das nicht. Die FDP hat im Landtag einen Antrag durchgesetzt, dass diese Kontrollen wenigstens nicht noch in Rechnung gestellt werden können. Ich denke, das ist das Mindeste.
 
Was sagen Sie zur These: Keine Waffen in Privatbesitz - weniger Amokläufe.
 
Eine solch grobe Vereinfachung ist ungefähr so sinnvoll, wie die Aussage, dass es ohne Autos weniger Verkehrsunfälle gäbe. Amokläufe entstehen in extremen Konfliktsituationen. Und in einer verzweifelten Lage sind Menschen leider immer unberechenbar und gefährlich. Mit oder ohne Waffen. Der Griff zur Waffe mag zwar vielleicht einfacher sein, aber es gibt auch viele andere Möglichkeiten, seinen Mitmenschen Schaden zuzufügen. Dass manche Ideologen solche schlimmen Ereignisse zum Anlass für eine immer weitere Gängelung rechtstreuer Bürger nehmen, löst aus meiner Sicht keine Probleme und verhindert keine Straftaten. 
 
Danke.
 
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Nach diesem Interview, das diesen Mittwoch bereits in der Printausgabe erschienen ist, erreichte die Redaktion die neue Information vom Landratsamt Kelheim zum Nationalen Waffenregister. Hier die Originalmeldung:
 
„Nationales Waffenregister (NWR)
 
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nach Vorgaben dieser Richtlinie muss das nationale Register allen zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten eröffnen. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin geregelt, dass das Nationale Waffenregister (NWR) bereits bis Ende des Jahres 2012 und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgesehenen Frist aufzubauen ist.
 
Mit der Errichtung des Nationalen Waffenregisters werden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den knapp 600 bundesweiten lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank im Bundesverwaltungsamt in Köln zu überführen.
 
Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe soll zeitnah nachvollziehbar sein, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie erworben wurde. Der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe soll perspektivisch über den aktuellen Besitzer hinaus über etwaige Vorbesitzer bis hin zum Waffenhersteller oder Importeur zurückzuverfolgen sein.
 
Allen Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf die in der Zentralen Komponente des Nationalen Waffenregisters gespeicherten Daten ermöglicht. So ist z. B. die Einbeziehung notwendiger waffenrechtlicher Informationen in polizeiliche Lagebeurteilungen stets gewährleistet. Insofern leistet das NWR einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der Öffentlichen Sicherheit in Deutschland. Ein Novum in der deutschen Waffenrechtsverwaltung stellen die für das Nationale Waffenregister geschaffenen Standards und Harmonisierungen waffenrechtlicher Vorgänge dar. Ihnen kommt neben der effizienten Gestaltung von übergreifenden und medienbruchfreien E-Governmentprozessen eine besondere Bedeutung zu.
 
Zur Umsetzung des Nationalen Waffenregisters wird im Landratsamt Kelheim derzeit ein hoher Aufwand betrieben, der neben der tatsächlichen Datenaufbereitung vor allem höchste Ansprüche an die Datensicherheit knüpft. Die hierzu vorhandenen Konzepte und die dazu erarbeiteten Lösungen werden zuverlässig verhindern, dass unberechtigte Dritte auf vorhandene und zu übermittelnde Daten zugreifen können.
  
Im November 2012 werden vom Landratsamt Kelheim erstmalig Daten in das NWR überführt. Diese Daten beruhen unter anderem auf der Registrierung von Schusswaffen im Jahr 1973. Da damals wesentlich einfachere Anforderungen an die erhobenen Daten gestellt wurden, ist im Nachgang an die Haupterfassung im November 2012 eine Datennachbearbeitung erforderlich. Die vollständige Datenaufbereitung ist nach dem Nationalen Waffenregistergesetz bis Ende 2017 vorgesehen. Das Landratsamt Kelheim wird die Vorgaben zeitgerecht bearbeiten und voraussichtlich die vollständige Datenaufbereitung wesentlich vor diesem Datum umsetzen können.
 
Landrat Dr. Faltermeier: „Das Nationale Waffenregister wird nicht nur ein Gewinn für die Vollzugsbehörden sein, sondern auch der waffenbesitzende Bürger hat Vorteile. So können einerseits Behörden rechtliche Sachverhalte besser einschätzen, aber auch Produktwarnungen zu fehlerhaft hergestellten Waffen oder Munition können sehr kurzfristig an den Fachhandel oder den Waffenbesitzer weitergereicht werden.“ – Ende der Meldung.
 
Unser Bild zeigt ein illegales Waffenlager, das die Polizei uns anlässlich des Vorfalles zur Verfügung gestellt hat. Fälle wie diese befeuern immer wieder die öffentliche Diskussion, haben aber nichts mit Waffenbesitzern zu tun, die ihre Objekte gemeldet und sicher verwahrt haben.

 
Autor: Ingo Knott

Quelle: Wochenblatt.de