BSG-Wüst Data Security GmbH
Datenschutz
Am 25.05.2018 traten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) verbindlich in Kraft. Vermutlich standen bereits ganze Armeen von Abmahnanwälten in den Startlöchern, um am 25.05.18 Firmenwebseiten auf Konformität zur DSGVO zu prüfen und ggf. abzumahnen. Daher galt es, bis zu diesem Zeitpunkt alle betroffenen Bereiche mit Außenwirkung zu aktualisieren oder bis zur Aktualisierung vom Netz zu nehmen.
Damit ist das Thema DSGVO bei Weitem jedoch nicht abgeschlossen. Denn Unternehmer müssen jederzeit nachweisen, dass sie alle Anforderungen des Datenschutzes umgesetzt haben (u.a. Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge, TOM-Liste zum Schutz personenbezogener Daten). Weiterhin werden zukünftig die Datenschutzbeauftragten der Länder die Unternehmen nach dem Umsetzungsstand befragen.
Bei allen vorgenannten Aufgaben und Herausforderungen empfiehlt der VDB, Experten zu nutzen. Hierzu ist der VDB mit den Fachleuten der BSG-Wüst Data Security GmbH eine Kooperation mit folgendem Leistungsportfolio eingegangen, damit Unternehmer möglichst sicher vor Abmahnungen sind:
DSGVO-Light
In Ihrem Unternehmen arbeiten weniger als 10 Personen mit personenbezogenen Daten (inkl. aller 450,- €-Kräfte)
Somit benötigen Sie keinen eigenen Datenschutzbeauftragten!
HINWEIS:
Auch ohne eigenen Datenschutzbeauftragten müssen Sie die Vorgaben der DSGVO befolgen.
- Webinar DSGVO
- Riskmanagement-Checkliste
- Branchenbezogener Leitfaden DSGVO für kleinere Unternehmen
- TOM-Liste für Musterbetrieb (technisch-organisatorische Maßnahmen)
- Checkliste IT-Infrastruktur
- Checkliste Datenverarbeitungsprozesse (u.a. Waffenhandelsbuch, E-Mail-Nutzung)
- Checkliste Sicherheit (Zutritt, Zugang, Zugriff)
- Notfallplan
- Datenschutzhinweise Homepage
- Muster-Antwortschreiben bei Anfragen/Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG
- Hilfestellung bei Anfragen (Fragebögen) durch DS-Beauftragte der Länder
- Beschränkter E-Mail-Support für allgemeine Anfragen
- Regelmäßige News bzgl. Änderungen, Rechtsprechung im BDSG-neu bzw. DSGVO
- Datenschutz- und IT-sicherheitsrelevante Linklisten
- Preise und DSGVO-Light bestellen im VDB Mitgliederbereich
DSGVO-Pro
Sie beschäftigen mehr als 9 Personen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben.
HINWEIS:
Hier ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben. Diesen können Sie entweder intern bestellen oder extern beauftragen. Beachten Sie bitte, dass ein interner Datenschutzbeauftragter für Personen mit offenkundigen Interessenkonflikten ausgeschlossen sind (Geschäftsführer, Familienangehörige des Unternehmers, IT-Beauftragte). Weiterhin sind diese Personen „nahezu“ unkündbar und müssen eine Sachkenntnis (z.B. in Form von Lehrgängen) nachweisen
- 2 Beratungsstunden/Monat
- Benennung als Datenschutzbeauftragter bei den Behörden
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO-gemäßen Anwendung der DV-Prozesse, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Überwachung der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten
- Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen
- Beratung in Verbindung mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gem. Artikel 35 DSGVO
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde in Fragen, die mit der Verarbeitung zusammenhängen, einschließlich der „vorherigen Konsultation“ gem. Art. 36 DSGVO
- Individuelle Hilfe bei Auftragsverarbeitung, bei technischen und organisatorischen Maßnahmen und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend
- Rechnung unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung
BSG-Wüst Data Security GmbH
Adelonstr. 5865929 Frankfurt am Main
0800 2743282
069 37002691
www.datenschutz-berater.info